Dr. Humer Klaus J

Krankenhausstraße 1 4020 Linz Linz (Stadt) Oberösterreich
Arzt / Facharzt f Unfallchirurgie
  • gutes Einfühlungsvermögen
  • sehr freundlich
  • hohe Kompetenz
Logo von Dr. Humer Klaus J

Leistungen

Chirurgen

Krankenkassen

Wahlarzt

Geschlecht

Arzt

Ärzte

Krankenkassen

Wahlarzt

Adresse

Beschreibung

FA für Unfallchirurgie und Sporttraumatologie Chiropraktiker Gerichtl. beeideter Sachverständiger ÖSV- Arzt Schwerpunkte: Kniegelenk, Hüfte und Fuss Arthrokopische Chirurgie Knorpelzellentransplantation Operative Tätigkeit im DiakonissenKH und Tagesklinik Linz Gemeinschaftsordimation in der Krankenhaustr. 1 mit Dr. Tausch seit September 2004

Bewertungen (6)

5.0
5.0
5.0
5.0
5.0
5.0
5.0
5.0

Kompetent und rasche Hilfe

Top Beratung, rasche und professionelle Hilfe. Perfekte und nette Behandlung.

5.0

Sehr kompetent und freundlich

In dieser Ordination wird man äußert freundlich empfangen. Dr. Humer nicht sich viel Zeit und hat mir geduldig alles erklärt. Er war nicht der erste Arzt den ich mit diesem Problem aufgesucht hatte, aber der erst der mir helfen konnte.

5.0

Perfekte Beratung

Von der Anmeldung bis zur Behandlung perfekte und professionelle Abwicklung, persönliches Ambiente, Top Behandlung, 1A-Qualität

"Echte Bewertungen sind uns ein Anliegen, daher löschen wir auf Firmenwunsch keine negativen Bewertungen, außer diese verletzen unsere Bewertungsrichtlinien."

Mehr über Bewertungen bei Herold
Helfen Sie anderen mit Ihrer ehrlichen Meinung.
Jetzt Bewerten
Datenstand: 18.09.2024

Öffnungszeiten

Mo
Di
Mi
Do
Fr
geschlossen
Sa
geschlossen
So
geschlossen

Kommentar von Dr. Humer Klaus J

Meine Sekretärin ist von Montag bis Donnerstag für Terminvereinbarungen unter +43 732 784999 zwischen 9:00 – 13:00 Uhr erreichbar. Sie können uns auch per E-Mail eine Nachricht schreiben und wir melden uns bei Ihnen.

+43 732 784999
office@knie-chirurgie.atWEBSITE

Firmendetails

Gründungsjahr
2002
Firmenbuchnummer
n.v.
Bonitätsauskunft
KSV1870
Mitarbeiter
2-5
Weitere Infos
Wahlarztpraxis, Teilweiser Honorarersatz über Krankenkassen möglich