Landesgericht Wiener Neustadt
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Beschreibung
Das Landesgericht ist in erster Instanz für alle Rechtssachen mit einem Streitwert über 15.000 Euro und - unabhängig vom Streitwert - bestimmte Arten von Rechtssachen (insbesondere arbeits- und sozialrechtliche Streitigkeiten und Amtshaftungsfälle) zuständig. Im Strafrechtsbereich ist das Landesgericht zur Entscheidung über alle Vergehen und Verbrechen zuständig, für die eine Freiheitsstrafe angedroht ist. In zweiter Instanz ist das Landesgericht für die Behandlung der Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Bezirksgerichte zuständig. Das Landesgericht Wiener Neustadt ist für die niederösterreichischen politischen Bezirke Baden, Mödling, Neunkirchen und Wiener Neustadt sowie für die Statutarstadt Wiener Neustadt örtlich zuständig.
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Kommentar von Landesgericht Wiener Neustadt
Amtstag: Arbeits-und Sozialrechtssachen jeden Dienstag von 8 Uhr bis 12.30 Uhr (Amtstagsvorsprachen nur gegen vorherige Terminvereinbarung). Parteienverkehr: bitte telefonisch bei Gericht erfragen.
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Firmendetails
- Gründungsjahr
- 1945
- Firmenbuchnummer
- n.v.
- Bonitätsauskunft
- KSV1870