Staatsanwaltschaft Wien
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Vernaderung bei der (Ober)Staatsanwaltschaft Wien
Hier meine Erlebnisse: Ich stellte meine 1. Frage an einen Staatsanwalt (der Staatsanwaltschaft St. Pölten), warum ein E-Mail als Stalking gewertet wird, weil ein einziges E-Mail niemals als Beharrliche Verfolgung gewertet werden kann und das wohl so ziemlich jedem Österreicher bekannt sein dürfte. Die Antwort war, dass alles rechtlich geprüft worden wäre. Meine 2. Frage an einen Staatsanwalt war die Wiederholung der ersten Frage, warum ein E-Mail als Stalking gewertet wird. Die Antwort war, dass keine Dienstpflichten verletzt worden wären. Meine 3. Frage richtete ich an den Leiter der Staatsanwaltschaft und war die Wiederholung der ersten Frage, warum ein E-Mail als Stalking gewertet wird. Die Antwort war, ja der werte Leser wird es schon vermuten, war keine Antwort sondern, dass keinem Staatsanwalt etwas vorzuwerfen wäre. Meine 4. Frage richtete ich jetzt an die Oberstaatsanwaltschaft Wien (welche die Oberbehörde ist) und war die Wiederholung der ersten Frage, warum ein E-Mail als Stalking gewertet wird. Die Antwort war wiederum, dass keine Diestpflichtverletzungen vorliegen würden. Nun wurde ich tatsächlich ein wenig ungehalten und habe den Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien die Frage gestellt, ob ich hier vera.......... werden soll? Und zusätzlich war meine 5. Frage (ja genau), die Wiederholung der ersten Frage, warum ein E-Mail als Stalking gewertet wird. Ich bin echt neugierig auf die Antwort, auf die ich immer noch warte.......... Die gesamte Diskussion geht nun schon über 9 Monate, aber morgen bekomme ich sicher eine Antwort. Soviel zu den Tätigkeiten der (Ober)Staatsanwaltschaft Wien.
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