Finanzprokuratur
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Beschreibung
Aufgabe der Finanzprokuratur ist die Vertretung der Republik Österreich in allen Verfahren vor ordentlichen Gerichten. Außerdem berät die Finanzprokuratur die Republik Österreich und aus der Bundesverwaltung ausgegliederte Rechtsträger in Rechtsangelegenheiten, sie vertritt diese Rechtspersonen über deren Ersuchen auch im Verwaltungsverfahren, vor dem Verfassungsgerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof, sie kann auch in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof beigezogen werden. Bei der Finanzprokuratur handelt es sich um ein staatliches Organ, das organisatorisch in den Bereich des Bundes eingegliedert ist.
Bewertungen (1)
Meine Erfahrung
Die Finanzprokuratur wird gerne als Anwalt der Republik Österreich bezeichnet. Ich habe dort drei Mitarbeiter kennengelernt und alle waren unfreundlich, ungehalten und unangenehm zu mir. Außerdem wurden meine eindeutig vorhandenen Forderungen zurückgewiesen.
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Firmendetails
- Gründungsjahr
- 1945
- Firmenbuchnummer
- n.v.
- Bonitätsauskunft
- KSV1870