WAG Wohnungsanlagen GesmbH

Mozartgasse 4 8570 Voitsberg Voitsberg Steiermark
Genossenschaft

    Leistungen

    Bauen und Wohnen

    Objekte

    Reihenhäuser
    Wohnungen

    Vertragsformen

    Eigentum
    Miete
    Mietkauf

    Bauprojekte

    Neubauten

    Adresse

    Bewertungen (4)

    3.0
    2.5
    3.5
    3.3
    2.8
    2.8
    3.4

    Wände zu den Nachbarn zu schwach/dünn/alt.

    Tut mir leid wenn ich etwas kritisch bin aber das muss einfach sein. Man hört durch die Nachbarwände alles durch, man kann gefühlt jedes einzelne Wort vom Nachbarn,jede einzelne Bewegung sowie alle möglichen Geräusche warnehmen/verstehen und dieser redet sogar noch dazu in normalem Ton. Die Wände zu den Nachbarn sind einfach zu dünn,zu alt und damit komplett hellhörig somit kommt jeder kleinster Schall durch.Sogar durch den Boden auch! Das ist einfach ein großer Mangel. Muss das ganze seit paar Jahren miterleben. Wäre schön wenn man etwas dagegen unternehmen würde. Gebäude: Vorstadtgasse 15, 8570 Voitsberg LG.

    5.0

    Kompetent und freundlich

    Egal um was es geht, Fr. Kolb und Fr. Ing. Karner sind stehts bemüht alles so schnell wie möglich zu erledigen. Wir sind seit mehr als 7 Jahren Mieter einer WAG Wohnung und vor kurzem intern übersiedelt. Alles hat super geklappt und jederzeit war jemand für uns erreichbar, wenn wir etwas gebraucht haben.

    Antwort

    Herzlichen Dank für Ihr Lob! Es freut uns, dass Sie mit unserem Service zufrieden sind.

    1.4

    Schlechte Unterstützung für die Menge an Geld im Monat

    Hat man undichte Fenster und muss umso mehr Heizen und hat dadurch evtl auch noch Schimmelbefall, ist die Standardaussage: besser lüften. Es kommt keiner um sich das anzusehen oder zu reparieren, auch nach mehrfachen Anrufen nicht, da dies ja nicht die Versicherung und somit die WAG selbst zahlen müsste. Ist zB in der Wand was kaputt und die Versicherung der WAG zahlt dies, dann wird das repariert... durch mehrfache Termine und Unternehmen, die man sich frei nehmen muss sogar, geht alles an einem Tag normal. Sehr umständlich. Hat man einen Rohrbruch in der Wand, wird nur diese kleine Ausschnitt repariert anstatt den Metern die die Versicherung der WAG zahlt, Effekt: Rohrbruch ein paar Monate beim selben Rohr nur einen halben Meter weiter. Wieder mehrfache Termine und Firmen obwohl das beim ersten Mal schon mit ausgetauscht hätte werden müssen. Des weiteren wird der EVB als Miete behalten und die angefallenen Verbesserungen/Reparaturen durch Mieterhöhungen wieder reingeholt anstatt den EVB zu verwenden. Viele Klauseln im Mietvertrag sind bereits vom OGH abgemahnt worden und rechtlich nicht erlaubt, dennoch stehen sie in den Mietverträgen weiterhin. Aufpassen hier und rechtlichen Hilfe in Anspruch nehmen. Falls ein Feedback kommt, wird es vermutlich ein Standardfeedback ohne wirklicher Aussage sein: Wir bedauern... bla bla...

    Antwort

    Lieber Kunde, natürlich bedauern wir, dass Sie mit unserer Betreuung unzufrieden sind! Ohne Ihren konkreten Fall zu kennen, kann man auf diesem Weg aber nur schwer eine allgemeingültige Antwort geben, daher ersuchen wir Sie, sich mit Ihrem Wohnteam in Verbindung zu setzen um die konkreten Punkte zu klären. Allgemein sei gesagt, dass es hinsichtlich der Wartungs- und Instandhaltungspflichten der WAG genaue Bestimmungen gibt, die in jedem Fall einzuhalten sind, wie es auch ganz konkrete gesetzliche Bestimmungen gibt, was in die Wartungsverpflichtung des Mieters fällt. Dazu zählen beispielsweise auch Einstellungs- und Dichtungsarbeiten an Fenstern. Der EVB wird per Gesetz als Bestandteil des monatlichen Entgelts eingehoben und dient zur Finanzierung von notwendigen Erhaltungs- und nützlichen Verbesserungsarbeiten. Dieser ist zweckgebunden, daher müssen selbstverständlich alle Verbesserungen und Reparaturen über diesen Fonds abgewickelt werden. Ein Fenstertausch müsste jedenfalls über den EVB bezahlt werden. Ein Rohrbruch ist ärgerlich, aber kein von der WAG verursachtes oder zu verhinderndes Ereignis. Die Abwicklung erfolgt immer über Sachverständige der zuständigen Versicherung und die mit der Beseitigung des Schadens verbunden Unannehmlichkeiten können wir Ihnen leider nicht ersparen. Es ist richtig, dass österreichweit in der Vergangenheit Mietvertragsklauseln geprüft wurden und dazu auch OGH-Entscheidungen ergangen sind. Die Formulierungen in WAG-Verträgen entsprechen jedoch immer den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und höchstgerichtlichen Meinungen und sind auch konsumentenschutzrechtlich unbedenklich. Wir können Ihnen versichern, dass wir sehr bemüht sind, alle Reparaturen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Zufriedenheit unserer Bewohner abzuwickeln. Bitte wenden Sie sich an Ihr Wohnteam, das sich bemühen wird, Ihre konkreten Anliegen bestmöglich zu klären.

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    Datenstand: 17.10.2024

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