Staatsanwaltschaft St Pölten
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Keine Gerechtigkeit
Erwarten Sie sich von der Justiz keine Gerechtigkeit. Bei einem schweren Betrug in Erbschaftsangelegenheiten wurde wegen "fehlendem Anfangsverdacht" erst gar keine Ermittlungen aufgenommen, die Betroffenen als Zeugen gar nicht erst einvernommen. Dafür wurde mit der Beschuldigten telefonisch Kontakt aufgenommen und dieser Person offenbar alles geglaubt, was sie so daherlog. Die Polizei hätte sehr wohl ermittelt, weil sie aufgrund der Beweislage die Notwendigkeit für Ermitllungen erkannt hatten. Wie gesagt liegt es ganz alleine bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten, das in diesem Land keine Gerechtigkeit herrscht.
Gottkomplex
Die Herrschaften hier leiden unter einem Gottkompelx, weil man ihnen nichts anhaben kann. Sie glauben, dass für sie die Gesetze nicht gelten, weil sie von einem Richter nicht verurteilt werden. Ich habe mehrere Fälle, wo ein Staatsanwalt ganz klar meine Rechte als Bürgerin verletzt hat. Es gab keine Entschuldigung an mich. Am Telefon hat er mir gesagt, dass ich gegen einen Staatsanwalt sowieso nichts machen kann, daher ist es ihm wurscht. Freundlichkeit hört sich anders an.
Vernaderung bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten
Ich hatte folgendes Erlebnis mit der Staatsanwaltschaft St. Pölten: Meine 1. Frage an einen Staatsanwalt war, warum ein E-Mail als Stalking gewertet wird, weil ein einziges E-Mail niemals als Beharrliche Verfolgung gewertet werden kann und das wohl so ziemlich jedem Österreicher bekannt sein dürfte. Die Antwort war, dass alles rechtlich geprüft worden wäre. Meine 2. Frage an einen Staatsanwalt war die Wiederholung der ersten Frage, warum ein E-Mail als Stalking gewertet wird. Die Antwort war, dass keine Dienstpflichten verletzt worden wären. Meine 3. Frage richtete ich an den Leiter der Staatsanwaltschaft und war die Wiederholung der ersten Frage, warum ein E-Mail als Stalking gewertet wird. Die Antwort war, ja der werte Leser wird es schon vermuten, war keine Antwort sondern, dass keinem Staatsanwalt etwas vorzuwerfen wäre. Meine 4. Frage richtete ich daher an die Oberstaatsanwaltschaft und war die Wiederholung der ersten Frage, warum ein E-Mail als Stalking gewertet wird. Die Antwort war wiederum, dass keine Diestpflichtverletzungen vorliegen würden. Nun wurde ich tatsächlich ein wenig ungehalten und habe den Leiter der Oberstaatsanwaltschaft die Frage gestellt, ob ich hier vera.......... werden sollte? Und zusätzlich war meine 5. Frage (ja genau), die Wiederholung der ersten Frage, warum ein E-Mail als Stalking gewertet wird. Ich bin echt neugierig auf die Antwort, auf die ich immer noch warte.......... Die gesamte Diskussion geht nun schon über 9 Monate, aber morgen bekomme ich sicher eine Antwort. Soviel zu den Tätigkeiten der Staatsanwaltschaft.
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