Landesgericht Klagenfurt
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Beschreibung
Das Landesgericht ist in erster Instanz für alle Rechtssachen mit einem Streitwert über EUR 15.000,-- und - unabhängig vom Streitwert -bestimmte Arten von Rechtssachen (insbesonders arbeits- und sozialrechtliche Streitigkeiten und Amtshaftungsfälle) zuständig. Im Strafrechtsbereich sind die Landesgerichte zur Entscheidung über alle Vergehen und Verbrechen zuständig für die eine Freiheitsstrafe angedroht ist deren Höchstmaß ein Jahr übersteigt sowie - unabhängig von der Strafdrohung - für bestimmte Vergehen (z.B. Gefährliche Drohung). In zweiter Instanz sind die Landesgerichte für die Behandlung für die Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Bezirksgerichte zuständig. Weiters werden Insolvenzverfahren behandelt.
Bewertungen (1)
Absolute Frechheit
Wollte nur eine Auskunft. Nach einer halben Stunde in der Warteschlange wurde ich einfach weggedrückt. Nochmaliger Anruf wurde überhaupt ignoriert. Anscheinend ist niemand für das Telefon zuständig
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Kommentar von Landesgericht Klagenfurt
Amtstag: Dienstag von 08:00 bis 12:00 Uhr (Amtstagsvorsprachen nur gegen vorherige Terminvereinbarung). Parteienverkehr: bitte telefonisch bei Gericht erfragen
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Firmendetails
- Gründungsjahr
- 1844
- Firmenbuchnummer
- n.v.
- Bonitätsauskunft
- KSV1870