Sicherheitstechnik Roland Lentsch
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Beschreibung
Handelsgewerbe, Gastgewerbe gemäß § 142 Abs.1 Z. 2-4 GewO 1994 Betriebsart: Bar hier eingeschr. auf den Bürobetrieb. Elektrotechnik, eingeschränkt auf die Errichtung von Alarmanlagen Kommunikationselektronik (Handwerk) Beleuchtungs- und Beschallungstechnik - das ist die Erbringung von Beleuchtungs- und Beschallungsleistungen bestehend aus Aufstellung von Beleuchtungs- und Beschallungseinrichtungen und Verbinden der dazugehörigen Geräten untereinander bzw. mit einem bestehenden Elektroanschluss und die Bedienung dieser Einnrichtungen.
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Kommentar von Sicherheitstechnik Roland Lentsch
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Firmendetails
- Gründungsjahr
- 2001
- Firmenbuchnummer
- n.v.
- Bonitätsauskunft
- KSV1870